Die Grafikstiftung Neo Rauch ist als gemeinnützige Einrichtung / Körperschaft vom Finanzamt Quedlinburg anerkannt. Demzufolge dürfen Geldzuwendungen, d.h. Spenden oder Zustiftungen im Sinne des §10b Einkommenssteuergesetz an inländische Stiftungen des privaten Rechts bescheinigt werden.
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Spendenkonto
Grafikstiftung Neo Rauch
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